Industriepraktikum
Gemäß der Fachprüfungsordnung des CBI-Studiums ist jede/r Studierende verpflichtet ein Industriepraktikum zu absolvieren.

Bild: Benedikt Koeninger
Zur Anerkennung eines Industriepraktikums ist dem Praktikumsamt eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle vorzulegen, aus der neben dem Namen des/der Praktikanten/in die Dauer des Praktikums und eine kurze, aber aussagefähige Beschreibung der absolvierten Tätigkeiten hervorgeht. Zudem ist die Angabe der Matrikelnummer und des Studiengangs (CBI MSc) erforderlich. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Richtlinien zum Industriepraktikum.
Sollten Sie Fragen zum Industriepraktikum haben, wenden Sie sich bitte an das
Studien-Service-Center
Immerwahrstr. 2a (früher: Haberstraße 2), 2. Stock links
D-91058 Erlangen
Die wichtigsten Informationen zum Industriepraktikum haben wir für Sie zusammengefasst: Informationen zum Industriepraktikum
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu dem Mindestlohn und den Auswirkungen auf studentische Praktika hier.
Als Hilfe stehen Ihnen im Praktikumsamt in der Immerwahrstr. 2a, Ordner zur Ansicht zur Verfügung, in denen Praktikumszeugnisse anderer Studierenden gesammelt sind. Hier können Sie sehen welche Unternehmen evtl. in Frage kommen.
Weiterhin bietet das Alumni-Netzwerk eine Stellenbörse für die TechFak u.a. mit freien Praktika-Stellen an.